Ganzjährige Befahrung der Isar muss möglich bleiben!

Gemeinsam mit dem Bayerischen Kanu-Verband bittet der Deutsche Kanu-Verband um Teilnahme an der Online-Petition.

Über die Petition:

Durch die "Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Isar" ist das Bootfahren auf der Isar nur noch unter Auflagen und nur noch im Zeitraum zwischen dem 1. Juni und 15. Oktober (unterhalb von Bad Tölz: 31. Dezember) jeden Jahres erlaubt.

Dabei gibt es bis heute keine belastbaren Nachweise nennenswerter Störungen von Fauna & Flora durch die nur Wenigen, sich in der kühleren Jahreszeit auf der Isar naturverträglich bewegenden Natursportler!

Trotzdem wird mit der Verordnung ausgerechnet denen pauschal für 2/3 des Jahres ihr Grundrecht nach Artikel 141 Absatz 3 der Bayerischen Verfassung auf "Befahren der Gewässer" entzogen, welche die in der Verfassung dafür geforderte Verpflichtung "mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen" tatsächlich wahrnehmen!

Wir fordern deshalb eine sofortige Aussetzung der saisonalen Fahrverbote nach §1 Absatz 6 der oben genannten Verordnung, welche am 19.4.2019 überraschend und (trotz Abgabe vieler Stellungnahmen) ohne weitere Erörterung mit den Betroffenen, insbesondere dem Bayerischen Kanu-Verband e.V. als Vertreter der Kanusportvereine in Kraft gesetzt wurde!

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